Allgemeine Geschäftsbedingungen

oQueo e.U. | Rehgasse 5, 2514 Möllersdorf | Stand: Oktober 2026

Stand: Oktober 2026 Österreichisches Recht (ABGB, ECG, DSG/DSGVO) Gerichtsstand: Niederösterreich

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

oQueo e.U.
Rehgasse 5, 2514 Möllersdorf, Österreich
(im Folgenden: "oQueo" oder "Auftragnehmer")

und ihren Auftraggebern und Kunden (im Folgenden: "Auftraggeber"), in der jeweils gültigen Fassung.

1.2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungs-, Werkvertrags- und Kaufverträge, die oQueo mit Auftraggebern schließt. Sie gelten sowohl für Unternehmer (B2B) als auch für Verbraucher (B2C) im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), soweit nicht einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für eine Gruppe gelten.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn oQueo diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Verwendung abweichender AGB durch den Auftraggeber gilt nicht als Zustimmung.

§ 2 Leistungsbeschreibung

oQueo erbringt Leistungen in den folgenden Bereichen:

2.1 Web & Digital

Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Landing Pages, Web-Apps und digitalen Produkten. Dazu zählen unter anderem: Informationsarchitektur, UX/UI-Design, Frontend- und Backend-Entwicklung, CMS-Integration, Performance-Optimierung, Accessibility-Prüfung und technische SEO-Maßnahmen.

2.2 Agenturlösungen

Strategische und operative Marketingleistungen: Contentproduktion, Kampagnenplanung und -umsetzung, Social-Media-Betreuung, E-Mail-Marketing, Redaktionsplanung sowie Analyse und Reporting. Auch die Koordination und Steuerung externer Dienstleister im Auftrag des Kunden.

2.3 KI-Infrastruktur und KI-Lösungen

Entwicklung und Integration KI-gestützter Anwendungen: Chatbots, Automatisierungen, RAG-Systeme, Prompt-Engineering, API-Integrationen sowie Beratung zur KI-Strategie und zum KI-Einsatz im Unternehmen.

2.4 Beratung

Strategische Beratung in den Bereichen Digitalisierung, KI-Einsatz, Markenentwicklung und Marketing. Die Beratungsleistung wird in Form von Einzelsitzungen, Workshops oder laufenden Beratungsretainern erbracht.

2.5 Seminarwochen, Workshops und Schulungen

Strukturierte Weiterbildungsformate zu Themen aus den Bereichen KI, digitales Marketing und Markenentwicklung: mehrtägige Seminarwochen und Masterclasses, Halbtages- und Tagesworkshops sowie Einzelschulungen, als offene Veranstaltung von oQueo oder als interne Schulung in Unternehmen, vor Ort oder online.

2.6 Software-Produkte, Apps und Plugins

Entwicklung, Lizenzierung und Wartung von Software-Produkten, mobilen Applikationen und Plugins für Drittplattformen (CMS, Marketing-Tools etc.). Die konkreten Leistungsmerkmale, Nutzungsbedingungen und Lizenzmodelle werden gesondert im jeweiligen Vertrag oder in produktspezifischen Nutzungsbedingungen geregelt.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem individuellen Angebot bzw. dem unterzeichneten Werkvertrag. Diese AGB gelten ergänzend.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote

Angebote von oQueo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine konkrete Annahmefrist enthalten. Angebote gelten grundsätzlich für 30 Tage ab Übermittlung, soweit nicht anders angegeben.

3.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail gültige) Auftragsbestätigung durch oQueo oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber per E-Mail oder unterzeichnetem Dokument löst eine Auftragsbestätigung durch oQueo aus.

3.3 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Materialien und Entscheidungen bereitzustellen. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen oQueo zur angemessenen Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen sowie zur Verrechnung entstandener Mehraufwände.

3.4 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. oQueo kann für Änderungen ein angepasstes Angebot erstellen. Mündliche Zusagen sind unverbindlich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Alle angegebenen Preise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung zusätzlich verrechnet. Reise- und Nebenkosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Raummiete, externe Lizenzen etc.) werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet, sofern nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten.

4.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Einzelvertrag keine andere Frist vereinbart ist. Bei Projekten ab einem Auftragswert von EUR 2.000 netto ist oQueo berechtigt, eine Anzahlung von 40 % des Auftragswertes vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen.

Teilnahmeentgelte und Honorare für Seminarwochen, Workshops und Schulungen, offen wie intern, sind im Voraus zu bezahlen: Die Rechnung wird nach der verbindlichen Buchung gestellt und ist vor Beginn der Veranstaltung vollständig zu begleichen. Liegt die Zahlung bis zum Beginn nicht vor, besteht kein Anspruch auf Teilnahme bzw. Durchführung; die Stornobedingungen nach 10.3 und 10.4 bleiben davon unberührt.

4.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 1333 ABGB. oQueo ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zu unterbrechen.

4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von oQueo ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.

4.5 Preisanpassungen bei laufenden Leistungen

Bei laufenden Leistungsverträgen (Retainer, Wartungsverträge, Lizenzen) ist oQueo berechtigt, Preise einmal jährlich dem Verbraucherpreisindex (VPI) entsprechend anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt.

§ 5 Lieferung und Leistungserbringung

5.1 Fristen

Liefer- und Leistungsfristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtdaten. Verbindliche Termine werden schriftlich als solche gekennzeichnet. Die Einhaltung verbindlicher Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

5.2 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Lieferung oder Fertigstellungsmeldung, zu prüfen und abzunehmen. Wesentliche Mängel sind schriftlich zu benennen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

5.3 Leistungsort

Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, remote erbracht. Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart und können nach Aufwand verrechnet werden.

5.4 Unterauftragnehmer

oQueo ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Unterauftragnehmer, Freelancer, Kooperationspartner) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei oQueo.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Eigentum und Urheberrecht

Alle von oQueo erstellten Werke - Konzepte, Designs, Texte, Code, Grafiken, Strategiepapiere und sonstige Arbeitsergebnisse - unterliegen dem österreichischen Urheberrecht und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von oQueo.

6.2 Rechteeinräumung

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt oQueo dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine Änderung des Verwendungszwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von oQueo.

6.3 KI-generierte Inhalte

Im Zuge der Leistungserbringung können KI-gestützte Werkzeuge zur Generierung von Texten, Bildern, Code oder anderen Inhalten eingesetzt werden. Die urheberrechtliche Einordnung KI-generierter Inhalte ist nach österreichischem und europäischem Recht derzeit nicht abschließend geklärt. oQueo übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte schutzfähig im Sinne des Urheberrechts sind oder keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

6.4 Referenzrecht

oQueo ist berechtigt, realisierte Projekte in eigenen Marketingmaterialien, auf der Website und in Portfolios als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

6.5 Open-Source-Komponenten

Soweit im Rahmen von Projekten Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der verwendeten Komponenten. oQueo weist auf wesentliche Lizenzanforderungen (z. B. GPL-Copyleft) im Projektverlauf hin.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung von oQueo, die unter oqueo.com/datenschutz abrufbar ist.

7.2 Auftragsverarbeitung

Soweit oQueo im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist Voraussetzung für die Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten.

7.3 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus dem Kontext ergibt, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

7.4 Zugangsdaten

Der Auftraggeber ist für die sichere Verwahrung übermittelter Zugangsdaten (Passwörter, API-Schlüssel, Serverzugänge) verantwortlich. oQueo übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Verlust oder Missbrauch vom Auftraggeber veranlasster Zugangsdaten entstehen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleistung

oQueo gewährleistet die mangelfreie Erbringung vereinbarter Leistungen. Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme, bei Dienstleistungsverträgen drei Jahre ab Kenntnis des Mangels, jeweils nach den Bestimmungen des ABGB. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.

8.2 Haftungsbeschränkung

oQueo haftet für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf die Höhe des jeweils vereinbarten Auftragswerts beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

8.3 Haftungsausschlüsse

oQueo haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • fehlerhafte, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Inhalte oder Informationen des Auftraggebers
  • Änderungen an erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte ohne Zustimmung von oQueo
  • Nichtverfügbarkeit oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten, APIs oder Plattformen
  • höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Cyberangriffe auf Infrastruktur, gesetzliche Verbote etc.)

8.4 Schadensminderungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Schadensfall alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

§ 9 KI-spezifische Klauseln

9.1 Einsatz von KI-Werkzeugen

oQueo setzt bei der Leistungserbringung gegebenenfalls KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. Large Language Models, Bildgeneratoren, Code-Assistenten). Der Einsatz solcher Werkzeuge ist Teil des professionellen Arbeitsprozesses und begründet keine Preisminderung oder Gewährleistungsansprüche.

9.2 Qualitätssicherung durch den Auftraggeber

KI-generierte Inhalte, Texte, Bilder, Codes und Analysen sind als Entwürfe und Arbeitshilfen zu verstehen. oQueo bearbeitet und prüft KI-Outputs im Rahmen der vereinbarten Leistung. Die abschließende inhaltliche, rechtliche und fachliche Prüfung sowie die Verantwortung für die Richtigkeit und Compliance liegt beim Auftraggeber.

9.3 Keine Garantie für Faktizität

KI-Sprachmodelle können sachlich falsche Informationen (Halluzinationen) produzieren. oQueo übernimmt keine Garantie für die faktische Richtigkeit KI-generierter Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche veröffentlichten Inhalte vor der Publikation auf Richtigkeit zu prüfen.

9.4 Datenweitergabe an KI-Dienste

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass für die Leistungserbringung im vereinbarten Umfang Inhalte an externe KI-Dienste (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) übermittelt werden können. Die Übermittlung personenbezogener oder besonders sensibler Daten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und entsprechender Absicherung gemäß DSGVO.

9.5 Veränderlichkeit von KI-Diensten

KI-Modelle und -Dienste unterliegen kontinuierlicher Veränderung durch die jeweiligen Anbieter. oQueo übernimmt keine Haftung für Verhaltensänderungen, Verfügbarkeitsunterbrechungen oder Einstellungen von Drittanbieter-KI-Diensten, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von oQueo liegen.

§ 10 Widerrufsrecht

10.1 Verbraucher (B2C)

Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung (Brief, E-Mail) erforderlich an:

oQueo e.U., Rehgasse 5, 2514 Möllersdorf
E-Mail: oqueo@oqueo.com

10.2 Unternehmer (B2B)

Auftraggebern, die als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG handeln, steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Stornierungen und vorzeitige Vertragsauflösungen richten sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Bedingungen oder, sofern nicht geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB.

10.3 Stornierung von Seminarwochen, offenen Workshops und Einzelschulungen

Für Seminarwochen, offene Workshops und sonstige Veranstaltungen von oQueo mit Teilnahmeentgelt sowie für Einzelschulungen gelten, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder online stattfinden, die folgenden Stornierungsbedingungen, sofern im Anmeldeformular oder Angebot nichts anderes vereinbart ist:

  • bis 30 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung
  • 15-29 Tage vor Beginn: 50 % des Teilnahmeentgelts
  • weniger als 15 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts

Eine Ersatzperson kann bis zum Beginn kostenfrei benannt werden. Die Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach 10.1 bleibt unberührt.

10.4 Interne Workshops und Firmenschulungen

Workshops und Schulungen, die oQueo für ein Unternehmen intern durchführt, werden nicht pro Person, sondern individuell kalkuliert, da die Vorbereitung auf die Themen und Werkzeuge des Unternehmens hinzukommt. Bei Stornierung durch den Auftraggeber gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:

  • bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei, bereits erbrachte individuelle Vorbereitung wird nach Aufwand verrechnet
  • 15-29 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 15 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Eine einvernehmliche Verschiebung eines bereits gebuchten Workshops ist bis 15 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Termin liegt. Ist eine Verschiebung in diesen Zeitraum nicht möglich, gilt dies als Stornierung mit 50 % des vereinbarten Honorars; ein späterer Termin wird als neue Buchung vereinbart. Bereits angefallene Reise- und Raumkosten werden in jedem Fall verrechnet.

10.5 Absage oder Verschiebung durch oQueo

oQueo kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, etwa bei Erkrankung der vortragenden Person, höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl bei offenen Terminen (weniger als 6 Personen), jederzeit absagen oder verschieben, unabhängig davon, wie kurz vor dem Termin der Grund eintritt. Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Anzuwendendes Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt vorrangig das zwingende Recht jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem jeweiligen Vertrag wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von oQueo (Niederösterreich) vereinbart. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers.

11.3 Außergerichtliche Streitbeilegung

oQueo ist grundsätzlich bereit, Streitigkeiten im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu lösen. Bei Verbraucherstreitigkeiten besteht die Möglichkeit, die Internet-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission (https://ec.europa.eu/consumers/odr) zu nutzen.

11.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.5 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail). Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.6 Aktuelle Fassung

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website von oQueo unter oqueo.com/agb.html einsehbar. oQueo behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Bei laufenden Vertragsverhältnissen gelten Änderungen als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe widerspricht.