Allgemeine Geschäftsbedingungen

oQueo e.U. | Rehgasse 5, 2514 Möllersdorf | Stand: Oktober 2026

Stand: Oktober 2026 Österreichisches Recht (ABGB, ECG, DSG/DSGVO) Gerichtsstand: Sitz von oQueo (Niederösterreich) AGB als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich und VertragspartnerNach oben

1.1 Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

oQueo e.U.
Rehgasse 5, 2514 Möllersdorf, Österreich
FN 687744 p, Landesgericht Wiener Neustadt, UID ATU50827100
(im Folgenden: "oQueo" oder "Auftragnehmer")

und ihren Auftraggebern und Kunden (im Folgenden: "Auftraggeber"), in der jeweils gültigen Fassung.

1.2 Marken und Websites

oQueo tritt unter mehreren Marken auf. Alle Leistungen dieser Marken werden von oQueo erbracht, abgewickelt und abgerechnet, und für alle gelten diese AGB: oqueo.com, oqueo.io (Software-Produkte, Apps, Plugins und Werkzeuge), podlet.at (PodLet), seminarwoche.at (Seminarwochen), hashwall.at (#hashwall), aegis-stack.com (AEGIS) sowie weitere Online-Dienste von oQueo, die auf diese AGB verweisen, etwa BrandPilot. Vertragspartner ist in jedem Fall die oQueo e.U.

1.3 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungs-, Werkvertrags-, Lizenz-, Nutzungs- und Kaufverträge, die oQueo mit Auftraggebern schließt. Das Angebot von oQueo richtet sich in allen Bereichen an Unternehmer (B2B). Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind vom Vertragsabschluss nicht ausgeschlossen; für sie gelten die Bestimmungen dieser AGB, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen oder einzelne Bestimmungen ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.

1.4 Besondere Bedingungen

Für einzelne Leistungen gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen in den §§ 11 bis 15. Bei Widersprüchen gehen sie diesen allgemeinen Bestimmungen vor. Tarife, Preise und der Leistungsumfang einzelner Produkte stehen auf der Website der jeweiligen Marke.

Die Websites der Marken (etwa seminarwoche.at, podlet.at, oqueo.io, hashwall.at und aegis-stack.com) können eigene ergänzende Bedingungen veröffentlichen, zum Beispiel Teilnahme-, Produkt- oder Nutzungsbedingungen. Soweit sich diese mit Abschnitten dieser AGB überschneiden, wirken die Abschnitte dieser AGB im gleichen Umfang auch für die jeweilige Marke, als wären sie dort selbst vereinbart. Widerspricht eine ausdrücklich für die Marke geltende Regelung einer Regelung dieser AGB, geht die Regelung der Marke vor.

1.5 Abweichende Bedingungen

Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn oQueo diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Verwendung abweichender AGB durch den Auftraggeber gilt nicht als Zustimmung.

§ 2 LeistungsbeschreibungNach oben

oQueo erbringt Leistungen in den folgenden Bereichen:

2.1 Web & Digital

Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Landing Pages, Web-Apps und digitalen Produkten. Dazu zählen unter anderem: Informationsarchitektur, UX/UI-Design, Frontend- und Backend-Entwicklung, CMS-Integration, Performance-Optimierung, Accessibility-Prüfung und technische SEO-Maßnahmen. Auf Wunsch gehören auch Hosting, Wartung und laufende Betreuung dazu.

2.2 Agenturlösungen

Strategische und operative Marketingleistungen: Contentproduktion, Kampagnenplanung und -umsetzung, Social-Media-Betreuung, E-Mail-Marketing, Redaktionsplanung sowie Analyse und Reporting. Auch die Koordination und Steuerung externer Dienstleister im Auftrag des Kunden.

2.3 KI-Infrastruktur und KI-Lösungen

Entwicklung und Integration KI-gestützter Anwendungen: Chatbots, Automatisierungen, RAG-Systeme, Prompt-Engineering, API-Integrationen sowie Beratung zur KI-Strategie und zum KI-Einsatz im Unternehmen.

2.4 Beratung

Strategische Beratung in den Bereichen Digitalisierung, KI-Einsatz, Markenentwicklung und Marketing. Die Beratungsleistung wird in Form von Einzelsitzungen, Workshops oder laufenden Beratungsretainern erbracht.

2.5 Seminarwochen, Workshops und Schulungen

Strukturierte Weiterbildungsformate zu Themen aus den Bereichen KI, digitales Marketing und Markenentwicklung: mehrtägige Seminarwochen und Masterclasses (seminarwoche.at), Halbtages- und Tagesworkshops sowie Einzelschulungen, als offene Veranstaltung von oQueo oder als interne Schulung in Unternehmen, vor Ort oder online. Für Seminarwochen gilt ergänzend § 11.

2.6 Software-Produkte, Apps und Plugins

Entwicklung, Lizenzierung und Wartung von Software-Produkten, mobilen Applikationen und Plugins für Drittplattformen (CMS, Marketing-Tools etc.). Die konkreten Leistungsmerkmale, Nutzungsbedingungen und Lizenzmodelle werden gesondert im jeweiligen Vertrag oder in produktspezifischen Nutzungsbedingungen geregelt. Ergänzend gelten die §§ 13 und 14.

2.7 Podcast-Produktion

Konzeption, Aufnahme, Schnitt und Veröffentlichung von Podcasts für Unternehmen unter der Marke PodLet (podlet.at), als einmaliges Paket oder als laufende Serie. Ergänzend gilt § 12.

2.8 Online-Dienste

Software-as-a-Service-Angebote wie #hashwall (hashwall.at) oder BrandPilot, die oQueo über das Internet bereitstellt. Ergänzend gilt § 13.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem individuellen Angebot bzw. dem unterzeichneten Werkvertrag, bei Online-Buchungen und Online-Diensten aus der Beschreibung auf der jeweiligen Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese AGB gelten ergänzend.

§ 3 Angebot und VertragsschlussNach oben

3.1 Angebote

Angebote von oQueo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine konkrete Annahmefrist enthalten. Angebote gelten grundsätzlich für 30 Tage ab Übermittlung, soweit nicht anders angegeben.

3.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per E-Mail gültige) Auftragsbestätigung durch oQueo oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber per E-Mail oder unterzeichnetem Dokument löst eine Auftragsbestätigung durch oQueo aus.

3.3 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Materialien und Entscheidungen bereitzustellen. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen oQueo zur angemessenen Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen sowie zur Verrechnung entstandener Mehraufwände.

3.4 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. oQueo kann für Änderungen ein angepasstes Angebot erstellen. Mündliche Zusagen sind unverbindlich.

3.5 Buchungen und Anmeldungen über Formulare

Anfragen und Anmeldungen über Formulare auf den Websites von oQueo (etwa für Workshops, Seminarwochen oder Podcast-Pakete) sind unverbindlich. Verbindlich wird die Buchung mit der Bestätigung durch oQueo, die auch per E-Mail erfolgen kann. Für Online-Dienste gilt § 13.2.

§ 4 Preise und ZahlungsbedingungenNach oben

4.1 Preise

Alle angegebenen Preise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung zusätzlich verrechnet. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer genannt. Reise- und Nebenkosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Raummiete, externe Lizenzen etc.) werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet, sofern nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten. Preise mit dem Zusatz "ab" nennen den Einstiegspreis, der konkrete Preis ergibt sich aus Umfang und Angebot.

4.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Einzelvertrag keine andere Frist vereinbart ist. Bei Projekten ab einem Auftragswert von EUR 2.000 netto ist oQueo berechtigt, eine Anzahlung von 40 % des Auftragswertes vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen.

Teilnahmeentgelte und Honorare für Workshops und Schulungen, offen wie intern, sind im Voraus zu bezahlen: Die Rechnung wird nach der verbindlichen Buchung gestellt und ist vor Beginn der Veranstaltung vollständig zu begleichen. Liegt die Zahlung bis zum Beginn nicht vor, besteht kein Anspruch auf Teilnahme bzw. Durchführung; die Stornobedingungen nach 10.3 und 10.4 bleiben davon unberührt. Für Seminarwochen gilt die Zahlungsregelung in § 11.3, für Online-Dienste § 13.3.

4.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 1333 ABGB. oQueo ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zu unterbrechen.

4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von oQueo ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.

4.5 Preisanpassungen bei laufenden Leistungen

Bei laufenden Leistungsverträgen (Retainer, Wartungsverträge, Lizenzen, Abonnements) ist oQueo berechtigt, Preise einmal jährlich dem Verbraucherpreisindex (VPI) entsprechend anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt.

4.6 Zahlungswege und Rechnungen

Die Zahlung erfolgt je nach Leistung per Überweisung (SEPA) oder, bei Online-Diensten, über einen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe). Rechnungen stellt oQueo in elektronischer Form zur Verfügung. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

§ 5 Lieferung und LeistungserbringungNach oben

5.1 Fristen

Liefer- und Leistungsfristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtdaten. Verbindliche Termine werden schriftlich als solche gekennzeichnet. Die Einhaltung verbindlicher Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.

5.2 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Lieferung oder Fertigstellungsmeldung, zu prüfen und abzunehmen. Wesentliche Mängel sind schriftlich zu benennen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

5.3 Leistungsort

Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, remote erbracht. Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart und können nach Aufwand verrechnet werden.

5.4 Unterauftragnehmer und Drittdienste

oQueo ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Unterauftragnehmer, Freelancer, Kooperationspartner) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei oQueo. Setzt oQueo für die Leistung Dienste von Drittanbietern ein, die der Auftraggeber selbst nutzt (etwa Podcast-Hosting oder Social-Media-Plattformen), gelten daneben deren Bedingungen.

§ 6 Urheberrecht und NutzungsrechteNach oben

6.1 Eigentum und Urheberrecht

Alle von oQueo erstellten Werke - Konzepte, Designs, Texte, Code, Grafiken, Strategiepapiere und sonstige Arbeitsergebnisse - unterliegen dem österreichischen Urheberrecht und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von oQueo.

6.2 Rechteeinräumung

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt oQueo dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine Änderung des Verwendungszwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von oQueo. Für Software, Online-Dienste und Lizenzen gelten die §§ 13 und 14.

6.3 KI-generierte Inhalte

Im Zuge der Leistungserbringung können KI-gestützte Werkzeuge zur Generierung von Texten, Bildern, Code oder anderen Inhalten eingesetzt werden. Die urheberrechtliche Einordnung KI-generierter Inhalte ist nach österreichischem und europäischem Recht derzeit nicht abschließend geklärt. oQueo übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte schutzfähig im Sinne des Urheberrechts sind oder keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

6.4 Referenzrecht

oQueo ist berechtigt, realisierte Projekte in eigenen Marketingmaterialien, auf der Website und in Portfolios als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

6.5 Open-Source-Komponenten

Soweit im Rahmen von Projekten Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der verwendeten Komponenten. oQueo weist auf wesentliche Lizenzanforderungen (z. B. GPL-Copyleft) im Projektverlauf hin.

§ 7 Datenschutz und VertraulichkeitNach oben

7.1 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regeln die Datenschutzerklärung von oQueo unter oqueo.com/datenschutz.html und die Datenschutzerklärungen der einzelnen Marken auf deren Websites.

7.2 Auftragsverarbeitung

Soweit oQueo im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist Voraussetzung für die Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten. Für Online-Dienste stellt oQueo Geschäftskunden auf Anfrage einen Standard-AVV zur Verfügung.

7.3 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus dem Kontext ergibt, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

7.4 Zugangsdaten

Der Auftraggeber ist für die sichere Verwahrung übermittelter Zugangsdaten (Passwörter, API-Schlüssel, Serverzugänge, Lizenzschlüssel) verantwortlich. oQueo übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Verlust oder Missbrauch vom Auftraggeber veranlasster Zugangsdaten entstehen.

§ 8 Gewährleistung und HaftungNach oben

8.1 Gewährleistung

oQueo gewährleistet die mangelfreie Erbringung vereinbarter Leistungen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.

8.2 Haftung

oQueo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet oQueo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf die Höhe des jeweils vereinbarten Auftragswerts beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

8.3 Haftungsausschlüsse

oQueo haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • fehlerhafte, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Inhalte oder Informationen des Auftraggebers
  • Änderungen an erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte ohne Zustimmung von oQueo
  • Nichtverfügbarkeit oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten, APIs oder Plattformen
  • höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Cyberangriffe auf Infrastruktur, gesetzliche Verbote etc.)

8.4 Schadensminderungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Schadensfall alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

§ 9 KI-spezifische KlauselnNach oben

9.1 Einsatz von KI-Werkzeugen

oQueo setzt bei der Leistungserbringung gegebenenfalls KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. Large Language Models, Bildgeneratoren, Code-Assistenten). Der Einsatz solcher Werkzeuge ist Teil des professionellen Arbeitsprozesses und begründet keine Preisminderung oder Gewährleistungsansprüche.

9.2 Qualitätssicherung durch den Auftraggeber

KI-generierte Inhalte, Texte, Bilder, Codes und Analysen sind als Entwürfe und Arbeitshilfen zu verstehen. oQueo bearbeitet und prüft KI-Outputs im Rahmen der vereinbarten Leistung. Die abschließende inhaltliche, rechtliche und fachliche Prüfung sowie die Verantwortung für die Richtigkeit und Compliance liegt beim Auftraggeber.

9.3 Keine Garantie für Faktizität

KI-Sprachmodelle können sachlich falsche Informationen (Halluzinationen) produzieren. oQueo übernimmt keine Garantie für die faktische Richtigkeit KI-generierter Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche veröffentlichten Inhalte vor der Publikation auf Richtigkeit zu prüfen.

9.4 Datenweitergabe an KI-Dienste

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass für die Leistungserbringung im vereinbarten Umfang Inhalte an externe KI-Dienste (z. B. OpenAI, Anthropic, Google) übermittelt werden können. Die Übermittlung personenbezogener oder besonders sensibler Daten erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und entsprechender Absicherung gemäß DSGVO.

9.5 Veränderlichkeit von KI-Diensten

KI-Modelle und -Dienste unterliegen kontinuierlicher Veränderung durch die jeweiligen Anbieter. oQueo übernimmt keine Haftung für Verhaltensänderungen, Verfügbarkeitsunterbrechungen oder Einstellungen von Drittanbieter-KI-Diensten, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von oQueo liegen.

9.6 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Setzt oQueo KI-Stimmen oder andere KI-generierte Inhalte ein, die nach Art. 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) zu kennzeichnen sind, kennzeichnet oQueo diese Inhalte entsprechend, etwa bei vertonten Blogbeiträgen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für Inhalte, die er selbst veröffentlicht, die Kennzeichnung erhalten bleibt.

§ 10 Widerrufsrecht und StornierungNach oben

10.1 Verbraucher (B2C)

Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert. Bei Online-Diensten und digitalen Inhalten gilt Entsprechendes, sobald oQueo mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers die Bereitstellung beginnt und der Verbraucher bestätigt, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung (Brief, E-Mail) erforderlich an:

oQueo e.U., Rehgasse 5, 2514 Möllersdorf
E-Mail: oqueo@oqueo.com

10.2 Unternehmer (B2B)

Auftraggebern, die als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG handeln, steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Stornierungen und vorzeitige Vertragsauflösungen richten sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Bedingungen oder, sofern nicht geregelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB.

10.3 Stornierung von offenen Workshops und Einzelschulungen

Für offene Workshops und sonstige Veranstaltungen von oQueo mit Teilnahmeentgelt sowie für Einzelschulungen gelten, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder online stattfinden, die folgenden Stornierungsbedingungen, sofern im Anmeldeformular oder Angebot nichts anderes vereinbart ist. Für Seminarwochen gilt § 11.4.

  • bis 30 Tage vor Beginn: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung
  • 15-29 Tage vor Beginn: 50 % des Teilnahmeentgelts
  • weniger als 15 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % des Teilnahmeentgelts

Eine Ersatzperson kann bis zum Beginn kostenfrei benannt werden. Die Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach 10.1 bleibt unberührt.

10.4 Interne Workshops und Firmenschulungen

Workshops und Schulungen, die oQueo für ein Unternehmen intern durchführt, werden nicht pro Person, sondern individuell kalkuliert, da die Vorbereitung auf die Themen und Werkzeuge des Unternehmens hinzukommt. Bei Stornierung durch den Auftraggeber gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:

  • bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei, bereits erbrachte individuelle Vorbereitung wird nach Aufwand verrechnet
  • 15-29 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 15 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Eine einvernehmliche Verschiebung eines bereits gebuchten Workshops ist bis 15 Tage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Termin liegt. Ist eine Verschiebung in diesen Zeitraum nicht möglich, gilt dies als Stornierung mit 50 % des vereinbarten Honorars; ein späterer Termin wird als neue Buchung vereinbart. Bereits angefallene Reise- und Raumkosten werden in jedem Fall verrechnet.

10.5 Absage oder Verschiebung durch oQueo

oQueo kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, etwa bei Erkrankung der vortragenden Person, höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl bei offenen Terminen (weniger als 6 Personen), jederzeit absagen oder verschieben, unabhängig davon, wie kurz vor dem Termin der Grund eintritt. Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Seminarwochen gilt § 11.5.

§ 11 Seminarwochen (seminarwoche.at)Nach oben

11.1 Gegenstand

Seminarwochen sind mehrtägige Weiterbildungsveranstaltungen an wechselnden Orten. Der Leistungsumfang, die Dauer und die enthaltenen Leistungen (etwa Unterkunft, Verpflegung, Seminareinheiten und Unterlagen) ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Seminars auf seminarwoche.at. Nicht inbegriffen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Reisekosten, persönliche Ausgaben und optionale Ausflüge.

11.2 Buchung und Vertragsschluss

Die Buchung erfolgt durch Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch oQueo zustande. Bis zur Bestätigung ist die Buchung unverbindlich.

11.3 Preise und Zahlung

Die Preise der Seminarwochen verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; die Seminarwochen richten sich an Unternehmer. Nach der Buchungsbestätigung gilt:

  • Anzahlung von 50 % innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung
  • Restzahlung von 50 % spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn

Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto.

11.4 Stornierung durch den Kunden

Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail) an oQueo zu richten. Es gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 60 Tage vor Seminarbeginn: keine (volle Rückerstattung)
  • 59 bis 30 Tage vor Seminarbeginn: 25 % des Seminarpreises
  • 29 bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarpreises
  • weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn: 100 % des Seminarpreises

Eine Umbuchung auf eine andere Person ist kostenfrei möglich, sofern sie rechtzeitig mitgeteilt wird.

11.5 Absage durch oQueo

oQueo kann ein Seminar absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder aus anderen wichtigen Gründen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.6 Haftung

Es gilt § 8. Für Schäden durch höhere Gewalt haftet oQueo nicht.

§ 12 Podcast-Produktion (podlet.at)Nach oben

12.1 Leistungsumfang

oQueo produziert Podcasts für Unternehmen unter der Marke PodLet. Angeboten werden ein einmaliges Paket (Starter) mit Konzept und einer Pilotfolge sowie Serienpakete mit einer festgelegten Anzahl von Episoden pro Monat, dazu Zusatzleistungen (Add-ons). Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung auf podlet.at zum Zeitpunkt der Beauftragung oder aus dem Angebot.

12.2 Preise und Abrechnung

Es gelten die auf podlet.at ausgewiesenen Preise bzw. die Preise des Angebots, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Das Paket Starter wird einmalig abgerechnet: Die Rechnung wird nach der Beauftragung gestellt und ist gemäß § 4.2 zu bezahlen. Serienpakete werden als monatliches Entgelt im Voraus abgerechnet: Die Rechnung wird jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats gestellt und ist gemäß § 4.2 zu bezahlen.

12.3 Laufzeit und Kündigung von Serienpaketen

Serienpakete laufen auf unbestimmte Zeit, ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können sie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats schriftlich (E-Mail genügt) kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.4 Mitwirkung und Inhalte

Der Auftraggeber liefert Themen, Gesprächspartner und Freigaben rechtzeitig. Er stellt sicher, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten (Musik, Texte, Aufnahmen) die erforderlichen Rechte besitzt und dass Gäste der Aufnahme und Veröffentlichung zugestimmt haben. Mit vollständiger Bezahlung räumt oQueo dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den fertigen Episoden nach § 6.2 ein.

12.5 Aufnahme und Veröffentlichung

Aufnahmen erfolgen je nach Paket remote, vor Ort oder hybrid. Ein mobiler Aufnahmetag ist eine Zusatzleistung oder Teil eines Pakets. Für die Veröffentlichung richtet oQueo einen RSS-Feed ein; das Hosting erfolgt bei einem Drittanbieter (etwa Podigee, Buzzsprout oder Spotify for Podcasters) oder im bestehenden Konto des Auftraggebers, dessen Bedingungen zusätzlich gelten. oQueo schuldet die Produktion, nicht einen bestimmten Veröffentlichungs- oder Reichweitenerfolg.

12.6 Verschiebung und Absage von Aufnahmeterminen

Vereinbarte Aufnahmetermine können bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Verschiebung oder Absage und bei Nichterscheinen verrechnet oQueo die bereits entstandenen Aufwände und die nicht mehr stornierbaren Fremdkosten (etwa Studio, Reise). Verschiebt oQueo einen Termin aus Gründen, die oQueo zu vertreten hat, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

§ 13 Online-Dienste (hashwall.at, BrandPilot und weitere)Nach oben

13.1 Gegenstand

Dieser Paragraf gilt für Software-as-a-Service-Angebote von oQueo, insbesondere #hashwall (hashwall.at) und BrandPilot, sowie für weitere Web-Apps von oQueo, soweit für sie nichts anderes vereinbart ist. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif (zum Beispiel Free, Starter, Pro, Agency oder Enterprise); die jeweils aktuelle Übersicht steht auf der Website des Dienstes. oQueo darf die Dienste technisch weiterentwickeln, sofern dies den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich mindert. Ein Anspruch auf eine bestimmte Technologie, ein bestimmtes KI-Modell oder eine bestimmte Benutzeroberfläche besteht nicht.

13.2 Registrierung und Vertragsschluss

Die Nutzung setzt ein Kundenkonto mit gültiger E-Mail-Adresse und sicherem Passwort voraus. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein und sind bei Änderungen zu aktualisieren. Jede Person oder Organisation darf nur ein Konto anlegen. Der Vertrag kommt für kostenlose Tarife mit Abschluss der Registrierung zustande, für kostenpflichtige Tarife mit der erfolgreichen Zahlungsautorisierung über den Zahlungsdienstleister. oQueo darf Konten sperren oder löschen, wenn ein Verstoß gegen diese AGB oder das Gesetz vorliegt oder begründet vermutet wird.

13.3 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Dienstes ausgewiesenen Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Kostenpflichtige Tarife werden monatlich im Voraus abgerechnet und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht gekündigt wird. Die Zahlung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe). Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener Zahlung darf oQueo den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen sperren oder auf den kostenlosen Tarif zurückstufen.

13.4 Laufzeit und Kündigung

Kostenpflichtige Tarife laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden, ohne Kündigungsfrist. Die Kündigung erfolgt über das Kundenkonto. Nach der Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; oQueo darf insbesondere kündigen, wenn der Kunde gegen die Pflichten nach 13.5 oder 13.6 verstößt und trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist abhilft. Nach Vertragsende löscht oQueo die Daten und erzeugten Inhalte innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde sichert benötigte Daten vor Vertragsende selbst.

13.5 Pflichten des Kunden

Der Kunde nutzt die Dienste nur im Einklang mit dem geltenden Recht. Er verpflichtet sich insbesondere,

  • keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte zu veröffentlichen, zuzulassen oder hochzuladen und nur Inhalte zu verwenden, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt
  • die Nutzungsbedingungen angebundener Plattformen Dritter (etwa Instagram) einzuhalten
  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und oQueo unverzüglich zu informieren, wenn unbefugter Zugriff bekannt wird oder vermutet wird
  • keine automatisierten Zugriffe (Bots, Scraper) außerhalb freigegebener Schnittstellen einzusetzen und die Infrastruktur nicht unverhältnismäßig zu belasten oder zu gefährden
  • bei unmoderierten Funktionen die datenschutz- und urheberrechtliche Verantwortung für ungeprüft veröffentlichte Inhalte selbst zu tragen

13.6 Inhalte Dritter und Moderation

Inhalte, die ein Dienst von oQueo aus Quellen Dritter darstellt (zum Beispiel Social-Media-Beiträge, RSS-Beiträge, Gäste-Postings oder über Zapier, Make oder IFTTT eingespielte Inhalte), stammen von Dritten. oQueo aggregiert und zeigt sie nur technisch an, macht sie sich nicht zu eigen und prüft sie nicht vorab. Der Kunde ist als Betreiber seiner Wall oder seines Auftritts dafür verantwortlich, die Inhalte mit den bereitgestellten Moderationswerkzeugen (Freigabe-Workflow, Blacklists, KI-Filter) zu prüfen. Wird oQueo auf einen konkreten Rechtsverstoß hingewiesen, entfernt oQueo den Inhalt nach Prüfung zeitnah oder fordert den Kunden zur Entfernung auf. Das stellt kein Anerkenntnis einer eigenen Haftung dar. Für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Rechteinhaberschaft solcher Inhalte haftet oQueo nicht.

13.7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des gebuchten Tarifs. Alle Rechte an Software, Templates, Plattform, Design und den Marken verbleiben bei oQueo bzw. deren Lizenzgebern. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (zum Beispiel Logos, Bilder, Texte, Farbwerte) bleiben sein Eigentum; oQueo nutzt sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes. Die vom Dienst auf Basis dieser Inhalte erzeugten Ergebnisse darf der Kunde für eigene gewerbliche und nicht gewerbliche Zwecke nutzen. Wasserzeichen und Branding von oQueo in kostenlosen und günstigeren Tarifen (etwa bei BrandPilot) dürfen nur mit der dafür vorgesehenen Zusatzoption oder dem entsprechenden Tarif entfernt werden; die jeweiligen Konditionen stehen auf der Website des Dienstes.

13.8 Verfügbarkeit und Support

oQueo bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, kann aber keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit garantieren, insbesondere nicht bei Ausfällen vorgelagerter Dienste (Hosting, Schnittstellen von Social-Media-Plattformen, Zahlungsdienstleister). Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt. Für einzelne Dienste kann ein Zielwert genannt sein (bei BrandPilot 99 % im Jahresmittel, ausgenommen Wartung und Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von oQueo). Der Support-Umfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif.

13.9 KI-Ergebnisse

Soweit Dienste KI-Ergebnisse erzeugen, gibt oQueo keine Garantie für ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis. Der Kunde prüft und gibt erzeugte Inhalte selbst frei. Ergänzend gilt § 9.

13.10 Änderungen der AGB und des Leistungsumfangs

oQueo darf diese AGB und den Leistungsumfang für die Zukunft ändern, etwa bei Weiterentwicklung der Dienste oder Änderungen der Rechtslage. Über wesentliche Änderungen informiert oQueo aktive Kunden per E-Mail mit angemessenem Vorlauf. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; im Widerspruchsfall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Darauf weist oQueo in der Mitteilung gesondert hin. Diese Regel geht § 16.7 vor.

§ 14 Lizenzen, Plugins und Apps (oqueo.io)Nach oben

14.1 Gegenstand

Dieser Paragraf gilt für Software, die oQueo zur Installation oder Nutzung auf eigener Infrastruktur oder auf Geräten des Kunden bereitstellt: WordPress-Plugins, Apps, Werkzeuge und ähnliche Produkte. Lizenzen werden über das Lizenzportal von oQueo (license.oqueo.io) verwaltet, der Kunde aktiviert und prüft sie dort bzw. über die Software.

14.2 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im Rahmen der erworbenen Lizenz zu nutzen. Die Lizenz gilt für die in der Bestellung oder im Lizenzportal festgelegte Zahl von Installationen, Domains oder Geräten. Welches Lizenzmodell und welche Laufzeit für ein Produkt gelten, steht in der Produktbeschreibung auf der Website des Produkts oder im Angebot. Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln und darf nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden. Ein Weiterverkauf, eine Unterlizenzierung und das Umgehen der Lizenzprüfung sind nicht erlaubt.

14.3 Laufzeit, Verlängerung und Updates

Lizenzen können, soweit sie befristet sind, vor Ablauf verlängert werden. Updates und Support stehen für die Dauer der gültigen Lizenz zur Verfügung. Preise und, bei befristeten Lizenzen, der Verlängerungspreis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot im Lizenzportal oder auf der Website des Produkts. Ergänzend gelten § 4 und § 13.3 bis 13.4, soweit es sich um laufende Entgelte handelt.

14.4 Apps und Drittplattformen

Apps und Plugins werden teilweise über Plattformen Dritter (etwa App Stores oder Plugin-Verzeichnisse) angeboten. Daneben gelten deren Nutzungsbedingungen. Open-Source-Bestandteile unterliegen nach § 6.5 ihren eigenen Lizenzen.

§ 15 AEGIS (aegis-stack.com)Nach oben

15.1 Gegenstand und Pilotprogramm

AEGIS ist ein lokal betriebenes Governance-System für KI-Agenten. oQueo bietet AEGIS bis zum geplanten Verkaufsstart ausgewählten Unternehmen im Rahmen eines Pilotprogramms an. Die Teilnahme setzt eine Zusage von oQueo und einen Pilotvertrag voraus. Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf einen bestimmten Verkaufsstart besteht nicht.

15.2 Individuelle Verträge

Für AEGIS erstellt oQueo für jedes Unternehmen ein individuelles Angebot, dessen Umfang sich unter anderem nach Infrastruktur, Zahl der Agenten, Integration und Betreuung richtet. Lizenz, Betrieb, Support und Laufzeit werden im Einzelvertrag geregelt. Diese AGB gelten ergänzend, insbesondere die §§ 6, 7, 8 und 9. Pilotversionen werden ohne Gewähr der Marktreife bereitgestellt.

§ 16 SchlussbestimmungenNach oben

16.1 Anzuwendendes Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt vorrangig das zwingende Recht jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

16.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem jeweiligen Vertrag wird für Streitigkeiten mit Unternehmern das für den Sitz von oQueo sachlich zuständige Gericht vereinbart (derzeit das Bezirksgericht Baden bzw., nach Streitwert, das Landesgericht Wiener Neustadt). Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers.

16.3 Außergerichtliche Streitbeilegung

oQueo ist grundsätzlich bereit, Streitigkeiten im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu lösen.

16.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.5 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail). Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.6 Sprachfassungen

Diese AGB stehen auch auf Englisch und Spanisch zur Verfügung. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

16.7 Aktuelle Fassung

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website von oQueo unter oqueo.com/agb.html einsehbar und steht dort auch als PDF zur Verfügung (oqueo.com/agb.pdf). Die Websites der Marken verweisen auf diese Fassung. oQueo behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Bei laufenden Vertragsverhältnissen gelten Änderungen als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe widerspricht; für Online-Dienste gilt § 13.10.